Ab dem 01.05. gibt es in Deutschland eine einheitliche Telefonnummer (116 116), unter der der Verbraucher Medien wie zum Beispiel Kredit- und EC-Karten, Handys, digitale Signaturen, Krankenkassenkarten, Mitarbeiter-Ausweise, Kundenkarten oder sensible Online-Berechtigungen des Internets sperren lassen kann, wenn er diese verloren hat bzw. wenn er einen Missbrauch feststellt:
"Grundgedanke des neuen Sperr-Notrufs ist es, das bewährte System der Notrufnummern 110 und 112 auf die Sicherheitsanforderungen der heutigen Zeit zu übertragen. Dadurch wird eine Sicherheitslücke in unserer heutigen Informati-onsgesellschaft geschlossen.
Die wichtigsten Ziele des neuen Sperr-Notrufs sind zum einen die Reduzierung des Miss-brauchs bei Verlust oder Diebstahl von Karten und anderen Medien und zum anderen der Schutz vor Datenverlust (z.B. Krankheitsdaten bei Verlust der zukünftigen elektronischen Gesundheitskarte). Beides führt beim Verbrau-cher zu größerer Akzeptanz und zu einem höheren Vertrauen in die neuen Medien und modernen Technologien."
Die Einführung einer solchen zentralen Rufnummer basiert auf keinem Gesetz, sondern ist eine Eigeninitiative der privaten Wirtschaft und von Verbraucherverbänden. Ansprechpartner ist ein eingetragener Verein, der "Verein zur Förderung der Sicherheit in der Informationsgesellschaft", der unter der Webseite sperr-ev.de sein Portal hat.
Damit der Verein für den einzelnen Verbraucher tätig werden kann, muss der Herausgeber des jeweiligen Mediums zuvor mit dem Verein einen privatrechtlichen Vertrag geschlossen haben. Der Anruf ist für den Verbraucher kostenlos.
Der Verein hat ein umfangreiches Informationspaket zum Download bereitgestellt (PDF).