Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

KG Berlin: Streitwert bei Stadtpläne-Abmahnungen

Das KG Berlin (Beschl. v. 19.12.2003 - Az.: 5 W 367/03) hatte im Beschwerdeverfahren über die Streitwert-Festsetzung bei Urheberrechtsverletzungen von Stadtpläne-Abmahnungen zu entscheiden:

Die 1. Instanz, das LG Berlin, hatte einen Streitwert von 10.000,- EUR für die urheberrechtswidrige Nutzung eines Stadtplan-Ausschnittes auf einer Internet-Präsenz festgelegt.

Hiergegen legte die Beklagte Beschwerde ein, weil sie den Wert für zu hoch erachtete. Insbesondere wendete sie ein, dass eine einfache Nutzungslizenz nach den eigenen klägerischen Angaben nur 800,- EUR betrage, so dass sich schon hieraus die Überhöhung ergebe.

Dem hat das KG Berlin eine Absage erteilt:

"Das Landgericht hat den Wert der als urheberrechtsverletzend gerügten Nutzung ihres Stadt­planausschnitts auf der Internetpräsentation der Antragsgegnerin (zur Darstellung ihrer Er­reichbarkeit) zutreffend mit 10.000,00 Euro bewertet.

Es hat daher zu Recht auf die Wertanga­be in der Antragsschrift als ein wesentliches Indiz abgestellt, ebenso auf den Umstand, dass ein Unterlassungsgebot auch kerngleiche Verstöße erfasst.

Darüber hinaus ist vorliegend auch eine besonders große Nachahmungsgefahr aus einem verbreiteten leichtfertigen Umgang mitderartigen Urheberrechten zu berücksichtigen. Der Umstand, dass selbst eine zeitlich unbefri­stete Lizenz nur einen Wert von 800,00 Euro hätte, steht insoweit nur einer über 10.000,00 Eu­ro hinausgehenden Wertfestsetzung entgegen."

Rechts-News durch­suchen

10. Januar 2025
Werbung für osteopathische Behandlungen darf nur auf wissenschaftlich gesicherte Aussagen gestützt werden. Irreführende Aussagen sind unzulässig.
ganzen Text lesen
09. Januar 2025
Das Arbeitsgericht Berlin bestätigt eine Abmahnung, da die kritische Online-Äußerungen des Arbeitnehmers die Grenzen der Meinungsfreiheit…
ganzen Text lesen
09. Januar 2025
Die EU-Kommission muss einem Nutzer 400 EUR DSGVO-Schadenersatz zahlen, da sie durch die Nutzung von "Sign in with Facebook" eine rechtswidrige…
ganzen Text lesen
06. Januar 2025
Ein Unternehmen, das ein insolventes Geschäft faktisch fortführt, muss sich negative Online-Bewertungen der Vorgängerfirma zurechnen lassen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen