Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Brandenburg: Jederzeitige Kündigung durch Online-Auktionshaus eBay

Das OLG Brandenburg (Urt. v. 18.05.2005 - Az.: 7 U 169/04) hatte zu entscheiden, ob das Online-Auktionshaus eBay berechtigt ist, einem Nutzer ordentlich zu kündigen oder ob eine marktbeherrschende Stellung besteht, die eBay zum Vertragsabschluss (sog. Kontrahierungszwang) verpflichtet.

Die Brandenburger Richter haben einen solchen Kontrahierungszwang abgelehnt:

"(...) der Kläger [kann] aus der (...) marktbeherr­schenden Stellung der Beklagten (...) nichts für sich herleiten. Auch für die Beklagte gilt - und zwar unabhängig von ihrer Marktstellung - der Grundsatz der Abschluss­freiheit.

Ein unmittelbarer Anschlusszwang besteht nicht. Die Beklagte als Online-Marktplatz gehört nicht zu dem Kreis der Daseinsvorsorge, bei dem teilweise die Abschlusspflicht gesetzlich geregelt ist (...).

Ein mittelbarer Anschlusszwang kann gleichfalls nicht angenommen werden. Das ist nur unter engen Voraussetzungen möglich, nämlich dann, wenn die Ablehnung des Vertragsschlusses eine unerlaubte Handlung ist (...). Es ist nichts dafür ersicht­lich und vom Kläger auch nicht vorgetragen, dass - ihm gegenüber - die Ablehnung eines Vertragsschlusses eine unerlaubte Handlung bedeuten würde."

Rechts-News durch­suchen

12. Juni 2026
Unberechtigte Patentmeldungen an Online-Plattformen, die zur Sperrung führen, lösen wie eine Schutzrechtsverwarnung Schadensersatz aus.
ganzen Text lesen
11. Juni 2026
Handyaufnahmen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht einfach ungefragt übernommen werden (LG Frankfurt a.M., Urt. v. 21.05.2025 - Az. 2-06…
ganzen Text lesen
11. Juni 2026
Google haftet für falsche KI-Übersichten, weil es sich um eigene Aussagen handelt und nicht um privilegierte Suchergebnisse.
ganzen Text lesen
10. Juni 2026
Online-Händler dürfen die Auswahl von "Herr" oder "Frau" nicht verlangen, wenn diese Information für die Vertragsabwicklung nicht zwingend benötigt…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen