Ende 2003 wurde die Republik durch ca. 6.000 Abmahnungen erschüttert, die ein Patent-Inhaber wegen einer vermeintlichen Verletzung seines Patents ausgesprochen hatte.
Die Kanzlei-Infos hatten schon in der Vergangenheit ausführlich berichtet, vgl. z.B. die Kanzlei-Infos v. 26.11.2003 mit weiteren Links.
Anfang März 2005 wurde in der Sache mündlich vor dem BPatG verhandelt, mit dem Ergebnis, dass das Patent nichtig und somit unwirksam ist (BPatG, Urt. v. 03.03.2005 - Az.: 2 Ni 49/04 und 2 Ni 52/03 - PDF).
Wie die Kanzlei Seemann & Partner, die eine der Nichtigkeitsklagen betrieben hatte, heute mitteilt, ist die Entscheidung nunmehr rechtskräftig, da die Gegenseite keine Rechtsmittel eingelegt hat.