Das Online-Auktionshaus eBay hat in einer aktuellen Pressemitteilung angekündigt, sämtliche User in die Kategorien "gewerblich" oder "privat" einzustufen.
Die Einstufung erfolgt grundsätzlich durch die User selber. Lediglich in den Fällen, wo der User schon jetzt entsprechende Angaben gemacht hat (z.B. eine Umsatzsteuer-ID-Nr.), erfolgt die Einteilung automatisch.
Ob damit das häufig bestehende Problem beseitigt wird, dass sich gewerbliche Händler als Privatpersonen tarnen, um die verbraucherschützenden Fernabsatzrechte zu umgehen, vermieden werden kann, darf bezweifelt werden. Wahrscheinlich ist, dass auch in Zukunft solche Täuschungen passieren. Es dürfte dann aber für eBay wesentlicher leichter sein, gegen die betreffende Person vorzugehen, ultima ratio sogar den Ausschluss von der Online-Plattform auszusprechen.
Juristisch ist die vorgenommene Einteilung in "privat" und "gewerblich" ohnehin unverbindlich. So nimmt die Rechtsprechung auch bei bloßen "Privatverkäufen" eine unternehmerische Tätigkeit an, wenn sie in einem gewissen Umfang erfolgen und von einer gewissen Dauer sind.
Siehe zu dem ganzen unsere Rechts-FAQ "Recht der Neuen Medien", Punkt 18 "Online-Auktionen und rechtliche Probleme".