Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

Europäische Kommission: Empfehlung zu Online-Musikrechten

Die Europäische Kommission hat eine Empfehlung über die Wahrnehmung von Onlinemusikrechten verabschiedet, in der sie Maßnahmen zur Verbesserung der EU-weiten Lizenzierung von Urheberrechten für Online-Angebote vorschlägt.

Dabei wird das Hauptproblem für die Anbieterseite richtig erkannt:

"Lizenzen sind oft auf ein Territorium beschränkt, und das zwingt gewerbliche Nutzer für jedes in der Online-Nutzung benötigte Recht in jedem Mitgliedstaat von jeder jeweiligen Verwertungsgesellschaft eine Lizenz zu erwerben.

Der freie länderübergreifende Dienstleistungsverkehr impliziert für die kollektive Rechtewahrnehmung, dass die Rechteinhaber die Möglichkeit haben, die Verwertungsgesellschaft für die Wahrnehmung der Rechte, die für legale Online-Musikdienste benötigt werden, frei in der Gemeinschaft zu wählen. Dieses Recht beinhaltet die Möglichkeit, alle oder einen Teil der Online-Rechte einer anderen Verwertungsgesellschaft zu übertragen."


Die Kommission macht hierzu ab S.4 ff. mehrere Vorschläge, u.a.:

"Rechteinhaber sollen das Recht haben, die Wahrnehmung aller Online-Rechte, die zum Betrieb legaler Online-Musikdienste notwendig sind, in einem territorialen Umfang ihrer Wahl einer Verwertungsgesellschaft ihrer Wahl anzuvertrauen; der Sitzstaat oder die Staatsangehörigkeit der Verwertungsgesellschaft bzw. des Rechteinhabers sollte hierfür keine Rolle spielen."

In der Praxis dürften diese durchaus sinnvollen Vorschläge auf starken Widerstand stoßen. Vor allem die nationalen Verwertungsgesellschaften werden aller Voraussicht nach aus Angst vor der Frage nach der eigenen Existenzberechtigung dem ganzen widersprechen.

Rechts-News durch­suchen

09. Juni 2026
Das Einstellen eines Hitler-Bildes im privaten WhatsApp-Status bleibt straflos, wenn nur enge, persönliche Kontakte das Bild sehen können.
ganzen Text lesen
09. Juni 2026
Meta muss 100.000,- EUR Ordnungsgeld, weil das Unternehmen falsche Vorwürfe gegen einen Soldaten auf Facebook zu spät löschte.
ganzen Text lesen
08. Juni 2026
Die Billigung des russischen Angriffskriegs in einem öffentlich einsehbaren Internet-Posting erfüllt den Straftatbestand der Billigung von Straftaten.
ganzen Text lesen
08. Juni 2026
Ein "Like" unter einem beleidigenden Facebook-Kommentar stellt nicht automatisch eine Ehrenbeleidigung dar, sondern kann je nach Kontext nur…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen