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Neue TKÜV tritt ab heute in Kraft

Die neue Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) ist am gestrigen Tage im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt somit heute, am 09.11.2005, in Kraft.

Die alte TKÜV tritt damit ab sofort außer Kraft (§ 31 TKÜV).

Das jetzt gültige Gesetz entspricht vollumfänglich dem ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung. Zwischendurch wurde einmal von Seiten des Bundesrates angedacht, die Anwendungsgrenze von 1.000 Teilnehmern auf 20.000 zu erhöhen, was sich jedoch letzten Endes nicht durchsetzen konnte. Es bleibt gemäß § 3 Abs.2 Nr. 5 TKÜV dabei, dass die TKÜV schon ab "1.000 Teilnehmern oder sonstigen Nutzungsberechtigen" greift.

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