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Interview zur geplanten Reform des Jugendschutzrechts bei "Killerspielen"

Die neue Koalition aus CDU/CSU und SPD plant eine Reform des Jugendschutzrechts. Erst vor zwei Jahren, zum 01.04.2003, wurde dieses Rechtsgebiet schon einmal grundlegend überarbeitet, vgl. die Kanzlei-Infos v. 17.04.2003.

Die 2003-Reform führte zu zahlreichen juristischen Unstimmigkeiten und einer Vielzahl von Kuriositäten, vgl. dazu den damaligen Heise-Artikel "Gesetzestücken: Jugendschutznovelle mit skurrilen Nebenwirkungen".

Im erst kürzlichen verabschiedeten Koalitionsvertrag heißt es nun unter Punkt 6.3 "Aufwachsen ohne Gewalt":

"Die Neuregelungen im Jugendschutz werden schnellstmöglich – und deutlich vor dem für März 2008 verabredeten Zeitpunkt – evaluiert, um notwendige Konsequenzen rechtzeitig ziehen zu können. Wir wollen hierzu unverzüglich in einen zielorientierten Dialog mit den Ländern eintreten. Folgende Eckpunkte sollen vorrangig erörtert werden:

- Wirksamkeit des Konstrukts „Regulierte Selbstkontrolle“

- Altersgrenzen für die Freigabe von Filmen und Spielen/Alterskennzeichnung von Computerspielen

- Verlässliche Kontroll- und Sicherheitsstandards für Videoverleihautomaten

- Verbot von „Killerspielen“


Was unter "Killerspielen" zu verstehen ist, bleibt das Papier schuldig.

Nun hat Telepolis ein Interview mit der CSU-Abgeordneten Maria Eichhorn veröffentlicht, Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

"Unter Killerspielen verstehen wir Spiele wie Gotcha, Paintball oder Laserdrome. Das sind also Spiele, bei denen die Verletzung oder Tötung von Mitspielern unter Einsatz von Schusswaffen oder nachgebildeten Gegenständen realistisch simuliert werden", so Eichhorn.

Die Politikerin will insbesondere auch den Bereich der Computerspiele mit einbeziehen.

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