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LG München: Keywords bei Google AdWords sind Markenverletzung

Das LG München (Beschl. v. 27.10.2005 - Az.: 9 HK O 20800/05) hat entschieden, dass die Benutzung eines Markennamens als bloßes Keyword im Rahmen von Google AdWords einen kennzeichenmäßigen Gebrauch und somit eine Markenverletzung darstellt.

Es handelt sich dabei um einen Beschluss über eine einstweilige Verfügung, der keine weiteren Entscheidungsgründe enthält.

Die Münchener Richter sehen somit die Rechtslage anders als das OLG Dresden (Urt. v. 30.08.2005 - Az.: 14 U 0498/05 = Kanzlei-Infos v. 31.08.2005), das LG Leipzig (Urt. 08.02.2005 - Az.: 5 O 146/05) und das LG Hamburg (Urt. v. 21.12.2004 - Az.: 312 O 950/04; Urt. v. 21.12.2004 - Az.: 312 O 950/04).

Siehe generell zu Suchmaschinen und den damit zusammenhängenden rechtlichen Problemen das Info-Portal unserer Kanzlei "Suchmaschinen & Recht".

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