Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Koblenz: Beteiligung an einem Lottogewinn

Der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat am 26. Januar 2006 über eine Klage verhandelt, mit der eine Klägerin die Beteiligung an einem Lottogewinn gefordert hat. Der Beklagte hatte den Lottoschein eingereicht. Der Gewinn von mehreren Millionen Euro war ihm ausgezahlt worden. Die Klägerin hat behauptet, der Beklagte habe mit zwei weiteren Personen eine Tippgemeinschaft gebildet. Sie hat von dem Beklagten den Anteil verlangt, der auf die beiden anderen Personen entfällt. Diese beiden Personen haben ihre Ansprüche an die Klägerin abgetreten.

Das Landgericht Koblenz hatte in erster Instanz die Klage abgewiesen.

Das Oberlandesgericht Koblenz hat nach Anhörung der Prozessparteien und Vernehmung der beiden Personen, die mit dem Beklagten eine Tippgemeinschaft gebildet haben sollen, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts zurückgewiesen. Die Richter des 5. Zivilsenats sind – wie bereits das Landgericht – der Darstellung der Klägerin nicht gefolgt. Die Richter gehen davon aus, dass es eine Tippgemeinschaft nicht gegeben hat.

Aktenzeichen : 5 U 1147/05

Quelle: Pressemitteilung des OLG Koblenz v. 31.01.2006

Rechts-News durch­suchen

08. September 2026
Wer das Verbot der Teilnahme an unerlaubtem Online-Glücksspiel nicht kennt, kann nicht bestraft werden, sofern der versteckte AGB-Hinweis keine…
ganzen Text lesen
03. September 2026
Online-Gewinnspiele mit einem Teilnahmeentgelt von bis zu 50 Cent und einem Stundenlimit von maximal 9,80 EUR gelten nicht als illegales Glücksspiel,…
ganzen Text lesen
23. Juli 2026
Wer Partnerkanäle auf seiner Online-Plattform prüft und an deren Werbeeinnahmen beteiligt ist, verliert den Schutz des EU-Haftungsprivilegs für…
ganzen Text lesen
16. Juli 2026
Wer als Spielhallenbetreiber mehrfach gegen die Aufsichtspflicht verstößt und wirtschaftliche Gründe als Rechtfertigung anführt, muss mit dem…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen