Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Koblenz: Beteiligung an einem Lottogewinn

Der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat am 26. Januar 2006 über eine Klage verhandelt, mit der eine Klägerin die Beteiligung an einem Lottogewinn gefordert hat. Der Beklagte hatte den Lottoschein eingereicht. Der Gewinn von mehreren Millionen Euro war ihm ausgezahlt worden. Die Klägerin hat behauptet, der Beklagte habe mit zwei weiteren Personen eine Tippgemeinschaft gebildet. Sie hat von dem Beklagten den Anteil verlangt, der auf die beiden anderen Personen entfällt. Diese beiden Personen haben ihre Ansprüche an die Klägerin abgetreten.

Das Landgericht Koblenz hatte in erster Instanz die Klage abgewiesen.

Das Oberlandesgericht Koblenz hat nach Anhörung der Prozessparteien und Vernehmung der beiden Personen, die mit dem Beklagten eine Tippgemeinschaft gebildet haben sollen, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts zurückgewiesen. Die Richter des 5. Zivilsenats sind – wie bereits das Landgericht – der Darstellung der Klägerin nicht gefolgt. Die Richter gehen davon aus, dass es eine Tippgemeinschaft nicht gegeben hat.

Aktenzeichen : 5 U 1147/05

Quelle: Pressemitteilung des OLG Koblenz v. 31.01.2006

Rechts-News durch­suchen

27. April 2026
Wett-Vorbereitungsterminals zählen als Wettgeräte und müssen daher in die zulässige Höchstzahl der Wettbüros eingerechnet werden.
ganzen Text lesen
20. April 2026
Ein Verbraucher kann von in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Anbietern die Erstattung verlorener Glücksspiel-Einsätze verlangen, wenn die…
ganzen Text lesen
23. März 2026
Deutsche Gerichte sind zuständig, wenn ein Spieler von Deutschland aus online spielt und Verluste erleidet und später ein Inkasso-Unternehmen diese…
ganzen Text lesen
29. Januar 2026
Lootboxen in FIFA sind kein verbotenes Glücksspiel, da der Spielerfolg vor allem vom Können und nicht vom Zufall abhängt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen