Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

BVerwG: Fun Games rechtlich nicht erlaubt - VOLLTEXT

Die Entscheidung des BVerwG (Urt. v. 23.11.2005 - Az.: 6 C 9.05) zur Zulässigkeit von Fun Games liegt nun im Volltext vor.

Das BVerwG hatte noch rechtzeitig vor Inkrafttreten der neuen Spielverordnung zum 01.01.2006 (= vgl. Kanzlei-Infos v. 08.09.2005) entschieden. Welche Auswirkungen das Urteil noch auf die neue Rechtslage haben wird, bleibt abzuwarten. Ab Januar sind Fun Games ohnehin grundsätzlich nicht mehr erlaubt.

Ausführliche Informationen zur Problematik von Fun Games erhalten Sie im kürzlich erschienenen Buch von RA Dr. Bahr "Glücks- und Gewinnspielrecht".

Rechts-News durch­suchen

08. September 2026
Wer das Verbot der Teilnahme an unerlaubtem Online-Glücksspiel nicht kennt, kann nicht bestraft werden, sofern der versteckte AGB-Hinweis keine…
ganzen Text lesen
03. September 2026
Online-Gewinnspiele mit einem Teilnahmeentgelt von bis zu 50 Cent und einem Stundenlimit von maximal 9,80 EUR gelten nicht als illegales Glücksspiel,…
ganzen Text lesen
23. Juli 2026
Wer Partnerkanäle auf seiner Online-Plattform prüft und an deren Werbeeinnahmen beteiligt ist, verliert den Schutz des EU-Haftungsprivilegs für…
ganzen Text lesen
16. Juli 2026
Wer als Spielhallenbetreiber mehrfach gegen die Aufsichtspflicht verstößt und wirtschaftliche Gründe als Rechtfertigung anführt, muss mit dem…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen