Im Abmahnungsfall des Supernature-Forums, vgl. die Kanzlei-Infos v. 14.03.2006, hat die Kanzlei Dr. Bahr nunmehr im Auftrage des Forum-Bebtreibers Martin Geuß negative Feststellungsklage eingereicht.
Geuß wurde vor kurzem kostenpflichtig abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, weil in seinem Forum angeblich rechtswidrige Inhalte durch unbekannte Dritte gepostet wurden. Vgl. dazu die Online-Dokumentation unter http://www.supernature-forum.de/abmahnung.html. Geuß beauftragte daraufhin die Kanzlei Dr. Bahr mit der Wahrnehmung seiner Interessen.
Die Ansprüche wurden zurückgewiesen und eine Gegenabmahnung ausgesprochen. Daraufhin erklärten die Abmahner rechtlich unverbindlich, die Angelegenheit bis auf weiteres auf sich beruhen zu lassen.
Nunmehr wurde vor dem LG Hamburg negative Feststellungsklage eingereicht, um rechtsverbindlich zu klären, dass die Haftung eines Foren-Betreibers für rechtswidrige Postings Dritter grundsätzlich erst ab Kenntniserlangung eintritt.