Das VG Düsseldorf (Beschl. v. 09.05.2006 - Az.: 3 L 757/06) hat das behördliche Verbot für private Sportwetten-Vermittler in Nordrhein-Westfalen für rechtmäßig erachtet:
"Leitsätze:
Sportwetten dürfen in Deutschland nur mit einer deutschen Lizenz angeboten oder vermittelt werden. Dabei ist es unerheblich, ob das in Nordrhein-Westfalen geltende Sportwetten-Gesetz verfassungswidrig ist."