Es liegt ein neues Urteil in Sachen Sportwetten vor: VG Münster, Beschluss v. 02.06.2006 - Az.: 9 L 379/06.
VG Münster, Beschl. v. 02.06.2006 - Az.: 9 L 379/06
"Leitsätze:
1. Sportwetten dürfen in Deutschland nur mit einer deutschen Lizenz angeboten oder vermittelt werden.
2. Dem Europarecht sind Übergangsfrist, wie sie aktuell das BVerfG (Urt. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01) bestimmt hat, nicht fremd, so dass die vom BVerfG eingeräumte Übergangsfrist europarechtskonform ist."