Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OVG Bremen: Trikot-Werbung von Werder Bremen für bwin verboten

Die uneinheitliche Rechtsprechung in Sachen Sportwetten setzt sich auch nach der Entscheidung des BVerfG (Urt. v. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01) weiter fort. Aktuelles Beispiel dafür ist die verwaltungsrechtliche Entscheidung des OVG Bremen.

OVG Bremen (Beschl. v. 07.09.2006 - Az.: OVG: 1 B 273/06):

"Leitsätze:
1. Werder Bremen darf auf den Spieler-Trikots keine Werbung von bwin platzieren.

2. Eine nach DDR-Recht erteilte Sportwetten-Lizenz entfaltet keine Wirkung in den alten Bundesländern.

3. Das vom BVerfG (Urt. v. 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01) verlangte Mindestmaß an Konsistenz zwischen dem Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämpfung der Wettsucht einerseits und der tatsächlichen Ausübung des staatlichen Monopols ist in Bremen gegeben, da entsprechende Maßnahmen im Bundesland eingeleitet wurden.

4. Dem Europarecht sind Übergangsfristen, wie sie aktuell das BVerfG (Urt. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01) bestimmt hat, nicht fremd, so dass die vom BVerfG eingeräumte Übergangsfrist europarechtskonform ist."

Rechts-News durch­suchen

29. Januar 2026
Lootboxen in FIFA sind kein verbotenes Glücksspiel, da der Spielerfolg vor allem vom Können und nicht vom Zufall abhängt.
ganzen Text lesen
16. Januar 2026
Ein Spieler darf ausländische Glücksspielanbieter vor heimischen Gerichten verklagen, wenn ihm dort durch illegales Glücksspiel ein Schaden entstanden…
ganzen Text lesen
24. Dezember 2025
Die Kanzlei Dr. Bahr wünscht allen Lesern fröhliche und besinnliche Weihnachten 2025! Bleiben Sie gesund und genießen Sie ein paar besinnliche,…
ganzen Text lesen
22. Dezember 2025
Ein Sportwettenanbieter muss verlorene Einsätze erstatten, wenn er einen gesperrten Spieler nicht im Sperrsystem überprüft.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen