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KG Berlin: Werbung mit Test zu veralteten Webhosting-Produkten rechtswidrig

Das KG Berlin (Beschl. v. 14.03.2006 - Az.: 5 W 40/06) hat entschieden, dass ein Webhosting-Unternehmen nicht mit den Tests von veralteten Produkten werben darf.

Das bekannte Webhosting-Unternehmen hatte bei seiner Werbung noch z.T. mit Tests aus dem Jahre 2002 geworben, zwischenzeitlich jedoch das Produkt erheblich verändert. Dadurch sah ein Mitbewerber die Kunden unzulässigerweise in die Irre geführt.

Dieser Ansicht sind die Berliner Richter gefolgt und haben die Werbung verboten:

"Eine Werbung mit älteren Testergebnissen ist irreführend, wenn der Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht erkennbar gemacht wird, die angebotenen Waren mit den seinerzeit geprüften nicht gleich sind, die getesteten Waren technisch durch neuere Entwicklungen überholt sind oder für solche Waren neuere Prüfungsergebnisse vorliegen (...).

Denn der Werbung mit einem (bloßen) Testergebnis entnimmt der Verkehr in aller Regel die Aussage, das Testergebnis sei nach wie vor für das beworbene Produkt - in seinem Marktumfeld - aussagekräftig.

Vorliegend hat die Antragstellerin glaubhaft gemacht, dass sich die Marktverhältnisse für das Produkt „WebVisitenkarte C“ der Antragsgegnerin seit der Testempfehlung aus Juni 2002 wesentlich geändert haben."

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