Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

BayVGH: Sportwetten-Werbung im Fernsehen

Landeszentrale für neue Medien muss der Weisung des Wissenschaftsministeriums, Werbung für private Sportwetten zu unterbinden, nicht nachkommen. Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (Wissenschaftsministerium) darf die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (Landeszentrale) nicht im Wege der Rechtsaufsicht anweisen, die Ausstrahlung unzulässiger Werbung für private Sportwetten in den von ihr zu verantwortenden Rundfunkprogrammen zu unterbinden. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit heute bekannt gegebenem Beschluss entschieden.

Das Wissenschaftsministerium wies die Landeszentrale an, mit sofortiger Wirkung die Ausstrahlung jeder Werbung für nichtstaatliche Sportwettenangebote in den von ihr verantworteten Rundfunkprogrammen zu unterbinden. Dem hiergegen erhobenen Antrag der Landeszentrale auf vorläufigen Rechtsschutz entsprach das VG München mit Beschluss vom 8. August 2006; der BayVGH wies nunmehr die Beschwerde des Wissenschaftsministeriums gegen diese Entscheidung zurück.

Der BayVGH führt zur Begründung aus, dass nach dem Bayerischen Mediengesetz "in Programmangelegenheiten" Maßnahmen der Rechtsaufsicht ausgeschlossen seien. Die im Rundfunk verbreitete Wirtschaftswerbung sei Bestandteil des jeweiligen Programms und zähle damit ebenfalls zu den "Programmangelegenheiten". Der uneingeschränkte Ausschluss rechtsaufsichtlicher Maßnahmen beziehe sich deshalb auch auf die Rundfunkwerbung.

Der bayerische Gesetzgeber habe bei der Festlegung der staatlichen Aufsichtsmittel nicht zwischen grundrechtlich stärker geschützter Berichterstattung und schwächer geschützten Programmbestandteilen wie der Werbung unterschieden. Der BayVGH hat bei seiner Entscheidung auf die zum Zeitpunkt des Erlasses der rechtsaufsichtlichen Weisung geltende Rechtslage abgestellt. Auf die zum 1. Januar 2007 in Kraft getretene Neuregelung des Art. 19 Bayerisches Mediengesetz, die die Möglichkeit rechtsaufsichtlichen Einschreitens erweitert, kam es aus Rechtsgründen nicht an.

(Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 9. Januar 2007 Az. 7 CS 06.2495)

Quelle: Pressemitteilung des BayVGH v. 11.01.2007

Rechts-News durch­suchen

27. April 2026
Wett-Vorbereitungsterminals zählen als Wettgeräte und müssen daher in die zulässige Höchstzahl der Wettbüros eingerechnet werden.
ganzen Text lesen
20. April 2026
Ein Verbraucher kann von in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Anbietern die Erstattung verlorener Glücksspiel-Einsätze verlangen, wenn die…
ganzen Text lesen
23. März 2026
Deutsche Gerichte sind zuständig, wenn ein Spieler von Deutschland aus online spielt und Verluste erleidet und später ein Inkasso-Unternehmen diese…
ganzen Text lesen
29. Januar 2026
Lootboxen in FIFA sind kein verbotenes Glücksspiel, da der Spielerfolg vor allem vom Können und nicht vom Zufall abhängt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen