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KG Berlin: Google AdWords-Inserent haftet nicht für Anzeigen auf rechtswidriger Domain

Das KG Berlin (Beschl. v. 18.08.2006 - Az.: 5 W 190/06) hat entschieden, dass der Inserent eines Google-AdWords-Werbeauftrags grundsätzlich nicht dafür haftet, wenn seine Anzeigen auf einer rechtswidrigen Domain angezeigt werde.

Eine Haftung trete vielmehr erst ab Kenntnis ein, so die Richter:

"Die Antragsgegnerin ist nach dem Vortrag der Antragstellerin als Auftraggeberin der „Schlüsselwort-Werbung“ im weiteren Sinn (...) rechtlich ohne weiteres in der Lage, ihren Werbeauftritt auf der streitgegenständlichen Domain zu beenden.

Mit der Vergabe ihres „Schlüsselwort-Werbeauftrages“ unter Verwendung allgemein gehaltener Schlüsselworte, über die in einem automatischen Verfahren ohne weitere Prüfung die Werbung in einem unbekannten Umfeld platziert wird, hat die Antragsgegnerin nicht unerhebliche Gefahren für die Verletzung von Rechten Dritter geschaffen. Sie trifft daher jedenfalls die Verpflichtung, ihr bekannt gewordene offenbare Rechtsverletzungen abzustellen. Kommt sie dem nicht nach, haftet sie - in Kenntnis aller relevanten Tatumstände - als Täter für ein begangenes Unterlassungsdelikt (...)."

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