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LG Berlin: Keine Haftung von "MeinProf.de" für fremde Bewertung

Das LG Berlin (Urt. v. 31.05.2007 - Az.: 27 S 2/07) hatte über die Haftung der bekannten Online-Plattform "MeinProf.de" für fremde Bewertungen zu entscheiden.

Die Richter verneinen eine Haftung vor Kenntnis:

"Von Dritten, die eine rechtswidrige Beeinträchtigung lediglich objektiv durch ihr Handeln unterstützen, darf durch eine Störehaftung nichts Unzumutbares verlangt werden. Die Haftung als Störer setzt daher die Verletzung von Prüfpflichten voraus. (...)

Eine solche Prüfpflicht hat die Beklagte als Betreiberin einer Meinungsplattform vorliegend nicht verletzt. Die Annahme einer Pflicht zur inhaltlichen Überprüfung aller eingestellten Beiträges scheiden für den Betreiber eines Onlineportals aus, sie wäre wegen der Fülle der Beiträge praktisch nicht durchführbar (...). Allein der Umstand, dass sich die Beklagte in ihren Nutzungsbedingungen die Löschung rechtswidriger Äußerungen vorbehalten hat, führt entgegen der Ansicht des Klägers vorliegend nicht zu einer generellen Prüfpflicht.

Eine Prüfpflicht ist nur zumutbar, wenn der Betroffene im Wege einer Abmahnung in Bezug auf bestimmte vermittelte Inhalte konkrete Persönlichkeitsverletzungen geltend macht. In einem solchen Fall braucht der Betreiber keine umfangreichen Nachforschungen unter hohem personellen und technischen Aufwand durchzuführen. Ihm wird lediglich zugemutet nachzuprüfen, ob der abgemahnte Beitrag aus der Perspektive eines unbefangenen Internetnutzers als rechtmäßig anzusehen ist. Gegen diese Prüfungspflicht hat die Beklagte (...) nicht verstoßen.

Nachdem sie von den rechtswidrigen Beiträgen durch Hinweis des KIägers Kenntnis erhalten hat, hat sie jene unverzüglich aus dem Forum entfernt."

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