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Niedersachsen: Regierung verabschiedet neuen Glücksspielstaatsvertrags-Entwurf

Aus der Pressemitteilung des Niedersächsischen Landesregierung v. 17.07.2007:

"Das Kabinett hat heute dem Entwurf eines Staatsvertrages zum Glücksspiel in Deutschland sowie den notwendigen Ausführungsbestimmungen in Niedersachsen zugestimmt und die Freigabe zur Verbandsanhörung erteilt.

Nach der sechswöchigen Anhörung sollen verschiedene Gesetzesänderungen zum neuen Glücksspielrecht im September in den niedersächsischen Landtag eingebracht werden.

In dem Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland hat sich Ministerpräsident Wulff mit den Regierungschefs der anderen Bundesländer auf einheitliche Kriterien für die Veranstaltung und Vermittlung von Lotterien und Sportwetten geeinigt. Wichtigstes Ziel ist - wie vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2006 vorgegeben - die Vermeidung und die Bekämpfung der Glücksspielsucht. Mit den neuen Regelungen stärken die Länder den Spielerschutz und insbesondere auch den Jugendschutz. Sie verfolgen damit ein überragend wichtiges Gemeinwohlziel, da Spielsucht zu schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen, ihre Familien und die Gemeinschaft führen kann.

Der Staatsvertrag stellt verbindliche Vorgaben für die aktive Spielsuchtbekämpfung auf. Aus Präventionsgründen wird der Vertriebsweg Internet grundsätzlich verboten. Werbung im Internet, im Fernsehen und per Telefon wird untersagt. Die Veranstalter von Lotterien, die als suchtgefährdend eingestuft werden, führen nach der Neuregelung zusammen mit den Spielbanken eine Sperrdatei um gefährdete Spieler von solchen Spielen auszuschließen.

Innenminister Uwe Schünemann erklärte: "Mit dem neuen Glücksspierecht stellen wir Lotterien und Sportwetten in einen festen ordnungspolitischen Rahmen. Verbraucher- und Jugendschutz gehen vor Gewinnabsichten. Die Einnahmen für Staat, Sport, Wohlfahrt und Kultur werden durch ein klares Bekenntnis zum Staatsmonopol sichergestellt, dafür müssen wir aber auch die mögliche Gefährdung so weit wie möglich ausschließen und diese aktiv bekämpfen."

Der Staatsvertrag kann nach der Zustimmung durch den Niedersächsischen Landtag und einer ebensolchen Ratifizierung in den anderen Bundesländern am 01.01.2008 in Kraft treten.

Durch den Staatsvertrag werden auch Änderungen des Niedersächsischen Gesetzes über das Lotterie- und Wettwesen erforderlich, die in Form eines neuen Niedersächsischen Glücksspielgesetzes umgesetzt werden soll. Auch das Niedersächsische Spielbankengesetz ist zu ändern."

Quelle: Pressemitteilung des Niedersächsischen Landesregierung v. 17.07.2007

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