Der BGH (Urt. v. 11.1.2007 - Az.: I ZR 96/04) hat entschieden, dass die Ausnutzung eines Mitarbeiter-Vertragsbruchs durch einen Konkurrenten nicht automatisch wettbewerbswidrig ist:
"Ein Unternehmer, der durch Beschäftigung eines bei einem Mitbewerber angestellten Mitarbeiters, dem wegen eines Wettbewerbsverbots eine Tätigkeit für Konkurrenten nicht gestattet ist, den Vertragsbruch des Mitarbeiters lediglich ausnutzt, ohne ihn zu dem Vertragsbruch zu
verleiten, handelt nicht bereits deshalb unlauter, weil er das Wettbewerbsverbot kennt oder kennen muss."