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OLG Braunschweig: Google AdWords sind Markenverletzung

Das OLG Braunschweig hat in einer weiteren Entscheidung (Urt. v. 12.07.2007 - Az.: 2 U 24/07) noch einmal bekräftigt, dass die Benutzung von Markennamen als Google AdWords Markenverletzungen sind.

Das Gericht folgt damit der bisherigen Rechtsprechung im Braunschweiger Raum:

"Mit der Verwendung des Wortes "bananabay" als Schüsselwort im Zusammenhang mit der sog “AdWord-Werbung” geschieht aber genau das, weil die Beklagte sich damit die Funktion der Suchmaschine zunutze macht, dass über die Eingabe einer bestimmten Bezeichnung in die Suchmaske ihre Produkte aufgefunden und dem Internetnutzer angezeigt werden können.

Dabei macht es für die Feststellung einer kennzeichenmäßigen Benutzung keinen Unterschied, ob das von der Suchmaschine gefundene Ergebnis in der Trefferliste aufgeführt wird, so bei der Verwendung des Suchwortes als Metatag, oder im Anzeigenteil erscheint, weil das Suchwort als Schlüsselwort/Keyword benutzt wird. In beiden Fällen wird die eigentliche Funktion der Marke, über ihre kennzeichenspezifische Aussagekraft auf bestimmte Produkte aufmerksam zu machen bzw. zu diesen hinzuführen, genutzt. Lediglich die Ergebnispräsentation erfolgt abweichend."


Das OLG Braunschweig hat inzwischen mehrfach so entschieden: Beschl. v. 11.12.2006 - Az.: 2 W 177/06 und Beschl. v. 05.12.2006 - Az.: 2 W 23/06 entschieden. Das Gericht stimmt damit mit dem Ansichten des OLG Dresden (inzwischen bejahend: Urt. v. 09.01.2007 – Az.: 14 U 1958/06; früher verneinend: Urt. v. 30.8.2005 – 14 U 498/05) und LG München (Beschl. v. 27.10.2005 - Az.: 9 HK O 20800/05) und des OLG Köln (Beschl. v. 08.06.2004 - Az.: 6 W 59/04) überein.

Das OLG Düsseldorf (Urt. v. 23.01.2007 - Az.: I-20 U 79/06) und das LG Hamburg (Urt. v. 21.12.2004 - Az.: 312 O 950/04) anderer Ansicht sind.

Siehe generell zu Suchmaschinen und den damit zusammenhängenden rechtlichen Problemen das Info-Portal unserer Kanzlei "Suchmaschinen & Recht"

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