Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

KG Berlin: Verlinkung bei Auslegung einer Online-Äußerung unbeachtlich

Das KG Berlin (Urt. v. 27.04.2007 - Az.: 9 U 100/06) hatte über die Auslegung einer Online-Äußerung zu entscheiden.

Die Antragsgegnerin hatte den Inhalt eines Zeitungsartikels in Form eines Abstracts zusammengefasst. Die Antragsteller meinten, die Zusammenfassung enthalte falsche und rechtswidrige Behauptungen. Die Antragsgegnerin verteidigte sich u.a. damit, dass die Rechtswidrigkeit bereits deswegen entfalle, weil der zugrundeliegende Zeitungsartikel im Abstract verlinkt sei und somit jeder Leser sich seine eigene Meinung bilden könne.

Dies haben die Berliner Richter als nicht ausreichend angesehen:

"Dem Unterlassungsanspruch steht nicht entgegen, dass es innerhalb des beanstandeten Textes einen Link zu dem Ausgangsartikel gegeben haben soll. Zum einen ist es weder zwingend, dass jeder Leser den Link auch anklickt, zum anderen ist es für die Rechtsverletzung unerheblich, ob dem Leser gelingt, Wahrheit bzw. Unwahrheit der Tatsachenbehauptung herauszufinden."

Rechts-News durch­suchen

10. August 2026
Eine Restaurantbesucherin durfte ihren Dackel-Vorfall mit Mäuseköder öffentlich als "massives Sicherheitsversagen" bezeichnen.
ganzen Text lesen
10. August 2026
Ein Bewertungsportal darf die Zahl der gelöschten Bewertungen anzeigen, auch wenn diese Angabe leicht ungenau ist.
ganzen Text lesen
06. August 2026
Wenn die vorhandene Infrastruktur die bestellte Leistung bereits erbringen kann, braucht ein Telekommunikationsunternehmen die Zustimmung des…
ganzen Text lesen
05. August 2026
Wer im Online-Shop einen missverständlichen Bestellbutton (Beschriftung "Jetzt kaufen und weiter zur Zahlung") verwendet, handelt wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen