Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

Bundestag beschließt Vorratsdatenspeicherung

Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Freitag den umstrittenen Gesetzesentwurf zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung verabschiedet.

Es handelt sich dabei um die BT-Drs. 16/5846, wonach Telekommunikationsdienste ab 2008 verpflichtet sind, die Daten ihrer Kunden sechs Monate lang zu speichern. Festgehalten werden die Rufnummer sowie Beginn und Ende der Verbindung, Datum und Uhrzeit, bei Handy-Telefonaten und SMS auch der Standort des Benutzers.

Die Webseiten des Deutschen Bundestages stellen übrigens eigens eine Auflistung der namentlichen Abgeordenten- Abstimmung zur Verfügung. Weitere Informationen zur Vorratsdatenspeicherung gibt es unter http://www.vorratsdatenspeicherung.de.

Es wurde bereits von mehreren Seiten angekündigt, gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde einzulegen.

Rechts-News durch­suchen

11. September 2026
Wer eine anonyme Bewertung beanstandet, hat Anspruch auf Einsicht in die Unterlagen des Online-Portalbetreibers.
ganzen Text lesen
10. September 2026
Wer in einer Bestellbestätigungs-Mail Werbung platziert, ohne dass der Empfänger eingewilligt hat, handelt rechtswidrig.
ganzen Text lesen
09. September 2026
Betreiber von Seniorenwohnheimen müssen für die Weiterleitung von Rundfunkprogrammen keine Urheberrechtsvergütung zahlen.
ganzen Text lesen
08. September 2026
Wer das Verbot der Teilnahme an unerlaubtem Online-Glücksspiel nicht kennt, kann nicht bestraft werden, sofern der versteckte AGB-Hinweis keine…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen