Das BVerfG hat in einem aktuellen Urteil (Urt. v. 22.11.2007 - Az.: 1 BvR 2218/06) entschieden, dass Urteil des BVerwG (Urt. v. 21.06.2006 - Az.: 6 C 19.06) hinsichtlich der räumlichen Reichweite von DDR-Sportwetten-Genehmigungen Art. 12 GG verletzt und aufzuheben ist.
Die Verfassungsrichter schneiden bei ihrer Entscheidung jedoch nur die bereits aus dem Sportwetten-Urteil des BVerfG von März 2006 bekannte Verfassungswidrigkeit an.
Die Frage nach der räumlichen Reichweite der DDR-Genehmigungen lassen sie unbeantwortet:
"Da der Verfassungsbeschwerde bereits aus den genannten Gründen wegen einer Verletzung von Art. 12 Abs. 1 GG stattzugeben ist, kann dahinstehen, ob und inwieweit das Grundrecht der Berufsfreiheit durch die angegriffene Entscheidung auch insoweit verletzt wird, als das Bundesverwaltungsgericht der Sportwetterlaubnis, die der (…) im Jahre 1990 aufgrund des DDR-Gewerbegesetzes erteilt wurde, im Hinblick auf die Tätigkeit der Beschwerdeführerin keine straf- und verwaltungsrechtliche Legalisierungswirkung beigemessen hat."