Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Karlsruhe: Umfang einer Gegendarstellung

Das OLG Karlsruhe (Urt. v. 30.11.2007 - Az.: 14 U 148/07) hat entschieden, dass ein Gegendarstellungsanspruch auch solche Tatsachen umfasst, die lediglich verdeckt in einem Artikel aufgestellt werden.

"Leitsätze:

1. Ein Gegendarstellungsanspruch besteht auch bezüglich solcher Tatsachenbehauptungen, die lediglich verdeckt aufgestellt werden bzw. sich aus dem Gesamtzusammenhang des Textes - unter Einbeziehung diesem etwa beigegebener Bilder - im Wege der Sinninterpretation ergeben.

2. Entscheidend für das Bestehen eines Anspruchs auf Veröffentlichung einer Eindrucksgegendarstellung ist, in welchem Sinne der dem konkreten Adressatenkreis angehörende Leser die Erstmitteilung versteht.

3. Ein Gegendarstellungsanspruch besteht nicht, wenn lediglich bei einem unbedeutenden Teil der Adressaten - hier: 5 bis 10 % - der Eindruck entsteht, die Erstmitteilung enthalte die mit der Gegendarstellung bekämpfte Tatsachenbehauptung."

Rechts-News durch­suchen

20. August 2026
Berichte, die minderjährige Kinder prominenter Eltern identifizieren, sind unzulässig, wenn kein hinreichendes öffentliches Interesse an der…
ganzen Text lesen
02. Juli 2026
RT DE durfte in Deutschland ohne Zulassung nicht senden. Das VG Berlin bestätigt das Verbot.
ganzen Text lesen
25. Mai 2026
Die Presse erhält nur Auskunft über tatsächliche Gäste staatlicher Empfänge, nicht über Eingeladene oder Einladungsgründe.
ganzen Text lesen
24. April 2026
Der Rundfunkbeitrag bleibt verfassungsgemäß, weil das öffentlich-rechtliche Programm insgesamt vielfältig und ausgewogen genug ist.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen