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OLG Karlsruhe: Umfang einer Gegendarstellung

Das OLG Karlsruhe (Urt. v. 30.11.2007 - Az.: 14 U 148/07) hat entschieden, dass ein Gegendarstellungsanspruch auch solche Tatsachen umfasst, die lediglich verdeckt in einem Artikel aufgestellt werden.

"Leitsätze:

1. Ein Gegendarstellungsanspruch besteht auch bezüglich solcher Tatsachenbehauptungen, die lediglich verdeckt aufgestellt werden bzw. sich aus dem Gesamtzusammenhang des Textes - unter Einbeziehung diesem etwa beigegebener Bilder - im Wege der Sinninterpretation ergeben.

2. Entscheidend für das Bestehen eines Anspruchs auf Veröffentlichung einer Eindrucksgegendarstellung ist, in welchem Sinne der dem konkreten Adressatenkreis angehörende Leser die Erstmitteilung versteht.

3. Ein Gegendarstellungsanspruch besteht nicht, wenn lediglich bei einem unbedeutenden Teil der Adressaten - hier: 5 bis 10 % - der Eindruck entsteht, die Erstmitteilung enthalte die mit der Gegendarstellung bekämpfte Tatsachenbehauptung."

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