Bundesregierung: Antwort zu Serienabmahnung-Anfrage

16.03.2008

Die Bundesregierung hat Mitte Februar 2008 im Rahmen der BT-Drs. 16/8245 auch Fragen zur Serienabmahnung beantwortet:

"Frage Abgeordnete:
Was wird die Bundesregierung angesichts der wiederholt in der Presse berichteten Abmahnungswellen tun, um Bürgerinnen und Bürger, aber auch Händler und Gewerbetreibende davor zu schützen, bereits für leicht fahrlässige Rechtsverstöße mit empfindlichen Anwaltshonorarforderungen
abmahnender Anwälte konfrontiert zu werden?

Antwort der Bundesregierung:
Abmahnungen gehören zu den allgemein anerkannten Mitteln der außergerichtlichen Streitbeilegung. Sie sind Teil des zivilrechtlichen Durchsetzungssystems des gewerblichen Rechtsschutzes, das sich in Deutschland bewährt hat. Der Bundesregierung ist hierbei bewusst, dass mit Abmahnungen auch Missbrauch betrieben werden kann.

Um diesem entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber – zuletzt im Rahmen der Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) im Jahr 2004 – eine Reihe von Maßnahmen getroffen. So können u. a. die Kosten für eine Abmahnung dem Betroffenen nur dann auferlegt werden, wenn die Abmahnung berechtigt ist (§ 12 Abs. 1 Satz 2 UWG).

Bei der Bemessung des Streitwerts ist es darüber hinaus wertmindernd zu berücksichtigen, wenn die Sache nach Art und Umfang einfach gelagert ist oder wenn die Belastung einer der Parteien mit den Prozesskosten nach dem vollen Streitwert angesichts ihrer Vermögens- und Einkommensverhältnisse nicht tragbar erscheint (§ 12 Abs. 4 UWG).

Zusätzlich ist erforderlich, dass die angegriffene Handlung den Wettbewerb nicht nur unerheblich beeinträchtigt (§ 3 UWG). Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das Problem missbräuchlicher Abmahnungen durch diese gesetzlichen Vorkehrungen im Interesse der am Wirtschaftsleben Beteiligten deutlich entschärft wurde. Sie wird das Instrument der Abmahnung und seine Anwendung in der Praxis aber darüber hinaus weiter intensiv beobachten und im Zusammenhang mit einer Evaluierung von UWG-Regelungen auf den Prüfstand stellen.

Frage Abgeordnete:
Wie beurteilt die Bundesregierung Forderungen nach einer zwingenden Online-Registrierung von abmahnenden natürlichen und juristischen Personen, um rechtsmissbräuchliche Serienabmahnungen erkennbar zu machen?

Antwort der Bundesregierung:
Konkrete Vorschläge, die eine Online-Registrierung von abmahnenden natürlichen und juristischen Personen zum Gegenstand haben, sind an die Bundesregierung bislang nicht herangetragen worden.
Der Bundesregierung ist auch nicht ersichtlich, welche Vorteile mit einer solchen Online-Registrierung verbunden sein sollten. Eine Liste, in der alle natürlichen und juristischen Personen aufgeführt werden, die in der Vergangenheit Abmahnungen ausgesprochen haben, würde keine Aussage darüber enthalten, ob die entsprechenden Abmahnungen rechtsmissbräuchlich waren.

Die Beantwortung dieser Frage hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab."