Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

EuGH: Umtausch defekter Geräte muss kostenlos sein

Der EuGH (Urt. v. 17.04.2008 - Az.: C-404/06) hat entschieden, dass der Umtausch eines defekten Gerätes kostenlos erfolgen muss und der Verkäufer keinerlei Wertersatz verlangen darf:

"Art. 3 der Richtlinie (...) ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die dem Verkäufer, wenn er ein vertragswidriges Verbrauchsgut geliefert hat, gestattet, vom Verbraucher Wertersatz für die Nutzung des vertragswidrigen Verbrauchsguts bis zu dessen Austausch durch ein neues Verbrauchsgut zu verlangen."

Rechts-News durch­suchen

06. August 2026
Wenn die vorhandene Infrastruktur die bestellte Leistung bereits erbringen kann, braucht ein Telekommunikationsunternehmen die Zustimmung des…
ganzen Text lesen
05. August 2026
Wer im Online-Shop einen missverständlichen Bestellbutton (Beschriftung "Jetzt kaufen und weiter zur Zahlung") verwendet, handelt wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
04. August 2026
Ein zwingender Mindermengenzuschlag auf einem Online-Portal ist rechtlich zulässig, sofern er klar gekennzeichnet und leicht auffindbar verlinkt ist.
ganzen Text lesen
03. August 2026
Ist der kommerzielle Zweck eines Influencer-Posts auf den ersten Blick erkennbar, entfällt die Pflicht zur gesonderten Werbekennzeichnung.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen