Das OLG Hamburg (Beschl. v. 27.11.2006 - Az.: 3 W 153/06) hatte über die Preisangabepflichten bei einer Preissuchmaschine zu entscheiden:
"Leitsätze:
1. Die Produktpräsentation in einer Preissuchmaschine stellt ein Anbieten iSd. § 1 PAngVO dar.
2. Eine Preissuchmaschine ist verpflichtet neben dem Kaufpreis auch zusätzliche Liefer- und Versandkosten anzugeben."
Siehe generell zu Suchmaschinen und den damit zusammenhängenden rechtlichen Problemen das Info-Portal unserer Kanzlei "Suchmaschinen & Recht".