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OLG Hamburg: Keine grundsätzlichen Löschungspflichten für Online-Archiv

Das OLG Hamburg hat in einer aktuellen Entscheidung (Beschl. v. 11.03.2008 - Az.: 7 W 22/08) noch einmal klargestellt, dass ein verurteilter Straftäter keinen grundsätzlichen Löschungsanspruch gegen Online-Archive hat.

"Leitsätze:

1. Der Unterlassungsanspruch eines schon seit mehreren Jahren wegen einer Straftat rechtskräftig Verurteilten gegen einen ihn identifizierenden Artikel in einem sog. Online-Archiv hängt wesentlich von der durch den Bericht erzielten Breitenwirkung ab.

2. Ist der Täter noch in Haft, ist davon auszugehen, dass die Berichterstattung keine derartig negativen Auswirkungen hat, die das öffentliche Informationsinteresse hinter das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zurückgetreten lassen."


Siehe dazu unsere Webseite "Suchmaschinen & Recht", auf der alle bis dato veröffentlichten Entscheidungen zu den Löschungspflichten bei Online-Archiven zum Abruf bereitstehen.

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