Unter dem Titel "Nachgetreten oder Nachgehakt" beleuchtet RA Noogie C. Kaufmann, Master of Arts, in der aktuellen Ausgabe der c´t (19/2008) die Frage, ob Abmahnungen, Anwaltsschreiben und Urteile unter voller Namensnennung der Beteiligten ins Web eingestellt werden dürfen.
Untersucht werden dabei vier einschlägige Gerichtsurteile, die sich genau mit dieser Problematik befassen. Erstaunlicherweise kommen gleich zwei Oberlandesgerichte zu dem Ergebnis, dass sich Anwälte mehr gefallen lassen müssen als andere.
In seinem Fazit warnt Kaufmann jedoch davor, solche Dokumente ungeschwärzt online zu stellen. Schließlich liegt jeder Fall anders und ein übereiltes Handeln kann angesichts der nicht gerade niedrigen Streitwerte richtig teuer werden.