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VG München: Aus für den Internet-Wahl-O-Mat bei Bayerischer Landtagswahl

Wie der Bayerische Jugendring (BJR) in einer aktuellen Pressemitteilung erklärt, ist es ihm vom Verwaltungsgericht München verboten worden, den Internet-"Wahl-O-Mat" in der jetzigen Form bei der Bayerischen Landtagswahl einzusetzen. Siehe dazu auch die Pressemitteilung der Bundeszentrale für politische Bildung (BPB).

Das Online-Tool "Wahl-O-Mat" bietet dem Wähler die Möglichkeit interaktiv zu ergründen, inwieweit seine Ansichten den jeweiligen Parteipositionen entsprechen. Am Ende der interaktiven Fragen zeigt das Hilfsmittel die Partei mit der höchsten Übereinstimmung sowie den Anteil der Übereinstimmung mit den anderen im "Wahl-O-Mat" vertretenen Parteien an.

Die Ökologisch-Demokratische Partei Bayer (ÖDP) erwirkte nun vor dem Verwaltungsgericht München eine einstweilige Anordnung, da sie nicht im Hauptteil der Software berücksichtigt war. Als Körperschaft des öffentliches Rechts habe sich der BJR neutral zu verhalten und dürfe nicht durch gezielte Aufnahme bloß bestimmter Parteien in den "Wahl-O-Mat" einseitig werben.

Die BPB ist gänzlich anderer Ansicht: Die Auswahl beruhe - wie auch bei allen bisherigen Versionen - auf den normalen Kriterien: Berücksichtigt würden nur solche Parteien, die bereits im Bayerischen Landtag vertreten sind sowie jene, die laut Umfrage zur Landtagswahl mindestens drei Prozent der Wählerstimmen erhoffen konnten.

Faktisch bedeutet diese Gerichtsentscheidung das Aus für die Anwendung des "Wahl-O-Mat" für die Bayerische Landtagswahl, denn in der Kürze der Zeit kann der "Wahl-O-Mat" nach Aussage der Betreiber nicht mehr entsprechend verändert werden.

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