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Kategorie: Allgemein

KG Berlin: Google AdWords sind keine Markenverletzung

Das KG Berlin (Urt. v. 09.09.2008 - Az.: 5 U 163/07) hat entschieden, dass die Schaltung eines fremden Markenbegriffes als Google AdWords keine Markenverletzung darstellt:

"Erscheint bei der Eingabe eines Kennzeichens als Suchbegriff in "Suchmaschinen" durch Verbraucher räumlich getrennt von der Auflistung in der Trefferliste eine Werbeeinblendung Dritter (gemäß deren Vereinbarungen mit dem Suchmaschinenbetreiber zur Schaltung von Werbeeinblendungen bei bestimmten "Schlüsselworten"), so liegt darin in der Regel kein kennzeichenmäßiger Gebrauch des Kennzeichens durch den Werbetreibenden (...)."

Auch wettbewerbsrechtliche Ansprüche wegen unlauterem Abfangens von Kunden kämen nicht in Betracht, so die Richter:

"Auch ein unlauteres Abfangen von Kunden (...) kommt vorliegend nicht in Betracht (...).

Das Eindringen in den Kundenkreis eines Mitbewerbers ist grundsätzlich nicht unerlaubt. Es besteht kein Recht des Mitbewerbers auf Erhaltung seiner Kundschaft. Das Ausspannen von Kunden, auch wenn es zielbewusst und systematisch geschieht, liegt im Wesen des Wettbewerbs (...).

Dies ist auch dann nicht anders zu beurteilen, wenn sich die Werbung an den Kundenkreis eines Konkurrenten richtet, den sich dieser mit einem großen Werbeaufwand geschaffen hat (...).

Selbst wenn der Werbende durch die Wahl des Ortes seiner Werbung die Anziehungskraft seines Mitbewerbers ausnutzt, um eine kostengünstige konzentrierte Ansprache der gewünschten Zielgruppen zu erreichen, ist dies nicht schlechthin unzulässig (...). Erst wenn besondere, den Wettbewerb verfälschende und daher zu missbilligende Umstände hinzutreten, wird das Ausspannen von Kunden wettbewerbswidrig (...)."


Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die Frage, ob die Benutzung fremder Begriffe als AdWords eine Markenverletzung darstellt, ist bis dato in Deutschland sehr umstritten. Die instanzgerichtlichen Gerichte entscheiden hier bislang sehr unterschiedlich. Auf unserem Portal "Suchmaschinen & Recht" finden Sie alle bisher ergangenen Entscheidungen zu dieser Problematik im Volltext.

Mit dieser rechtlichen Unsicherheit könnte es jedoch bald vorbei sein, denn für den 9. Oktober 2008 hat der BGH eine Grundlagen-Entscheidung in Sachen AdWords angekündigt. Erörtert wird dabei auch die vor allem in der letzten Zeit vieldiskutierte Frage der Mitstörerhaftung bei der Option "weitgehend passende Keywords".

Was bei der Entscheidung als Ergebnis herauskommt, ist noch weitgehend unklar. Denkbar ist auch, dass der BGH sich in der Sache zunächst gar nicht äußert, sondern die Frage dem EuGH zur Bewertung vorlegt und die Frage somit vertagt wird.

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