Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

In eigener Sache: Neuer Aufsatz zu Google AdWords von RA Kaufmann in der c´t erschienen

Das Suchmaschinen-Marketing ist heute ein unverzichtbares Mittel für die Promotion der eigenen Webseite. Besonders beliebt ist dabei die Buchung von Schlüsselwörtern (auch Adwords oder Keywords genannt).

Inwieweit dabei Markennamen oder Firmenbezeichnungen von Mitbewerbern benutzt werden dürfen, ist unter deutschen Gerichten heillos umstritten. Mehr als zwanzig Urteile liegen derzeit vor. Da der Bundesgerichtshof (BGH) erst am 22. Januar 2009 ein Machtwort sprechen wird, stehen Webmaster derzeit im Regen.

Einen Überblick über den rechtlichen Stand der Dinge bei der Schaltung von Adwords gibt Rechtsanwalt Noogie C. Kaufmann, Master of Arts, in der aktuellen Ausgabe der c´t (Heft 23/2008, Seite 172).

Rechts-News durch­suchen

23. April 2026
Instagram-Werbung für Hyaluron-Behandlungen mit Vorher-Nachher-Bildern verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz.
ganzen Text lesen
23. April 2026
Ein Arzt darf seinen rumänischen Titel "Doctor medic" in Deutschland nicht als "Dr. med." führen, da dies Patienten irreführt und wettbewerbswidrig…
ganzen Text lesen
21. April 2026
Ein eingeschaltetes Smartphone in einer Prüfung gilt wegen der Möglichkeit einer KI-Nutzung als besonders schwerer Täuschungsversuch.
ganzen Text lesen
21. April 2026
Bei E-Mails mit normalen personenbezogenen Daten reicht eine Transportverschlüsselung aus, eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist nicht nötig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen