Das Suchmaschinen-Marketing ist heute ein unverzichtbares Mittel für die Promotion der eigenen Webseite. Besonders beliebt ist dabei die Buchung von Schlüsselwörtern (auch Adwords oder Keywords genannt).
Inwieweit dabei Markennamen oder Firmenbezeichnungen von Mitbewerbern benutzt werden dürfen, ist unter deutschen Gerichten heillos umstritten. Mehr als zwanzig Urteile liegen derzeit vor. Da der Bundesgerichtshof (BGH) erst am 22. Januar 2009 ein Machtwort sprechen wird, stehen Webmaster derzeit im Regen.
Einen Überblick über den rechtlichen Stand der Dinge bei der Schaltung von Adwords gibt Rechtsanwalt Noogie C. Kaufmann, Master of Arts, in der aktuellen Ausgabe der c´t (Heft 23/2008, Seite 172).