Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

AG Mannheim: Kein fliegender Gerichtsstand bei negativen Feststellungsklagen für Internet-Verletzungen

Das AG Mannheim (Beschl. v. 21.05.2008 - Az.: 9 C 142/08) hat entschieden, dass der sogenannte "fliegende Gerichtsstand" bei negativen Feststellungsklagen nicht gilt.

Herkömmlicherweise kann der Geschädigte bei Internet-Verletzungen aufgrund der Regelung des § 32 ZPO sich das Gericht aussuchen, vor dem er klagt. Siehe hierzu auch unser Video "Zuständiges Gericht bei Internet-Verletzungen".

Das AG Mannheim ist nun der Ansicht, dass dieses Privileg nicht für die Fälle gilt, wo der Schädiger als Kläger auftritt, also bei negativen Feststellungsklagen.

"Dass nunmehr der Schädiger selbst diese Wahlmöglichkeit im Rahmen der negativen Feststellungsklage in Anspruch nehmen können soll, widerspricht dem Sinn und Zweck des § 32 ZPO (...), weshalb die Vorschrift insoweit teleologisch zu reduzieren ist, sodass es keinen validen Anknüpfungspunkt für eine hiesige Zuständigkeit gibt."

Vielmehr sei das Gericht zuständig, an dem der (vermeintliche) Schädiger seinen Sitz hat.

Rechts-News durch­suchen

30. September 2026
Auch im Livestream gilt der Persönlichkeitsschutz. Wer private Gespräche heimlich aufzeichnet und die Aufnahmen anschließend veröffentlicht, verletzt…
ganzen Text lesen
29. September 2026
Wer wie Booking.com als Buchungsplattform private Vermieter vermittelt, muss Gästen nach der Buchung sofort deren Namen und Adresse mitteilen.
ganzen Text lesen
29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer ein Social-Media-Konto ausschließlich zur Diffamierung eines Unternehmens nutzt, muss damit rechnen, dass der Plattformbetreiber zur vollständigen…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen