Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

AG Mannheim: Kein fliegender Gerichtsstand bei negativen Feststellungsklagen für Internet-Verletzungen

Das AG Mannheim (Beschl. v. 21.05.2008 - Az.: 9 C 142/08) hat entschieden, dass der sogenannte "fliegende Gerichtsstand" bei negativen Feststellungsklagen nicht gilt.

Herkömmlicherweise kann der Geschädigte bei Internet-Verletzungen aufgrund der Regelung des § 32 ZPO sich das Gericht aussuchen, vor dem er klagt. Siehe hierzu auch unser Video "Zuständiges Gericht bei Internet-Verletzungen".

Das AG Mannheim ist nun der Ansicht, dass dieses Privileg nicht für die Fälle gilt, wo der Schädiger als Kläger auftritt, also bei negativen Feststellungsklagen.

"Dass nunmehr der Schädiger selbst diese Wahlmöglichkeit im Rahmen der negativen Feststellungsklage in Anspruch nehmen können soll, widerspricht dem Sinn und Zweck des § 32 ZPO (...), weshalb die Vorschrift insoweit teleologisch zu reduzieren ist, sodass es keinen validen Anknüpfungspunkt für eine hiesige Zuständigkeit gibt."

Vielmehr sei das Gericht zuständig, an dem der (vermeintliche) Schädiger seinen Sitz hat.

Rechts-News durch­suchen

13. Mai 2026
Der Gerichtshof erlaubt eine Vergütung für Presseverlage bei Online-Nutzung ihrer Inhalte, wenn die Beträge fair sind und den Anbieter nicht…
ganzen Text lesen
12. Mai 2026
Werbung "macht nicht müde" für Allergietabletten ist wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
11. Mai 2026
Der Mobilfunkanbieter 1&1 darf Rechnungen nicht nur ins Online-Portal stellen und zudem ist die automatische Vertragsverlängerungsklausel…
ganzen Text lesen
11. Mai 2026
Die Online-Reklame mit erfundenen Bewertungslogos und falschen Sterneangaben ist irreführend und wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen