Eine neue Entscheidung in Sachen Internet-Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG. Das OLG Oldenburg (Beschl. v. 01.12.2008 - Az.: 1 W 76/08) hat entschieden, dass bei einem einmaligen Album-Download nocht kein "gewerbliches Ausmaß" vorliegt und ein Auskunftsanspruch daher abzulehnen ist.
Denn weder Anzahl noch Geringe der Rechtsverletzung begründeten den gesetzlich verlangten gewerblichen Umfang.
Siehe zum Durcheinander beim Internet-Auskunftsanspruch unseren jüngsten Podcast "Chaos beim Internet-Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG".
Zudem finden Sie hier eine Auflistung aller bislang erfolgten Entscheidungen zum Internet-Auskunftsanspruch.