Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Oldenburg: Kein Internet-Auskunftsanspruch bei einmaligem Album-Download

Eine neue Entscheidung in Sachen Internet-Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG. Das OLG Oldenburg (Beschl. v. 01.12.2008 - Az.: 1 W 76/08) hat entschieden, dass bei einem einmaligen Album-Download nocht kein "gewerbliches Ausmaß" vorliegt und ein Auskunftsanspruch daher abzulehnen ist.

Denn weder Anzahl noch Geringe der Rechtsverletzung begründeten den gesetzlich verlangten gewerblichen Umfang.

Siehe zum Durcheinander beim Internet-Auskunftsanspruch unseren jüngsten Podcast "Chaos beim Internet-Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG".

Zudem finden Sie hier eine Auflistung aller bislang erfolgten Entscheidungen zum Internet-Auskunftsanspruch.

Rechts-News durch­suchen

24. Juli 2026
Wer Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit erzielt, muss seine Steuererklärung zwingend elektronisch einreichen und kann nicht die Papierform nutzen.…
ganzen Text lesen
23. Juli 2026
Wer Partnerkanäle auf seiner Online-Plattform prüft und an deren Werbeeinnahmen beteiligt ist, verliert den Schutz des EU-Haftungsprivilegs für…
ganzen Text lesen
22. Juli 2026
Wer durch eine versehentliche Datenweitergabe seiner Bank einen echten Nachteil erleidet, hat Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach der…
ganzen Text lesen
22. Juli 2026
Amazon durfte Werbung bei Prime Video einführen. Verbraucher haben keinen Anspruch auf Schadensersatz.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen