Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Köln: Telefonische Kundenbefragungen durch Bank bedürfen ausdrücklicher Einwilligung

Das OLG Köln (Urt. v. 12.12.2008 - Az.: 6 U 41/08) hat entschieden, dass eine Bank, die Kundenbefragungen am Telefon durch ein Meinungsforschungsinstitut durchführen will, eine ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden braucht.

Im vorliegenden Fall hatte das Finanzinstitut an ihre Kunden vorab in einem Anschreiben die Anrufe angekündigt. Wer nicht angerufen werden wolle, so das Unternehmen, müsse dem widersprechen.

Die Kölner Richter haben ein solches Verhalten als wettbewerbswidrig angesehen. Eine derartige Opt-Out-Klausel sei nicht ausreichend, um ungefragt die eigenen Kunden anrufen zu dürfen.

Auch die Tatsache, dass nicht direkt die Kreditanstalt, sondern ein Meinungsforschungsinstitut die telefonische Umfrage durchgeführt hatte, änderte daran nichts. Denn das Meinungsforschungsinstitut habe im Auftrag und Interesse der Bank gehandelt und lediglich solche Informationen abgefragt, die das Vertragsverhältnis betrafen, so die Juristen.

Lediglich dann, wenn das Meinungsforschungsinstitut neutrale Fragen zu allgemeinen wissenschaftlichen Zwecken gestellt hätte, wäre der Fall unter Umständen anders zu beurteilen gewesen. Da dies hier aber nicht vorliege, habe die Bank wettbewerbswidrig gehandelt.

Rechts-News durch­suchen

31. Juli 2026
FOCUS muss bei seinen Ärzte-Testsiegeln das Bewertungsverfahren klar offenlegen, sonst droht eine wettbewerbswidrige Irreführung.
ganzen Text lesen
30. Juli 2026
Unter der Voraussetzung, dass klare gesetzliche Grenzen und eine wirksame nachträgliche Gerichtskontrolle gewährleistet sind, dürfen…
ganzen Text lesen
30. Juli 2026
Wer Tickets zu einem „Ab“-Preis bewirbt, muss unvermeidbare Servicegebühren in den Gesamtpreis einrechnen.
ganzen Text lesen
29. Juli 2026
Ein Versicherungsvermittler darf sich im Internet nicht als Versicherer ausgeben. Irreführende Angaben auf seiner Website muss er entfernen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen