Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Kiel: Kein Internet-Glücksspiel mehr für gewerbliche Spielvermittler

Das LG Kiel (Urt. v. 23.01.2009 - Az.: 14 O 145/08) hat entschieden, dass ein gewerblicher Spielvermittler keinen Anspruch hat, weiterhin Lottospiele über das Internet zu vermitteln.

Die Klägerin, eine gewerbliche Spielevermittlung, hatte mit der Beklagten, der Landeslotteriegesellschaft in Schleswig-Holstein, einen entsprechenden Vertrag über die Einlieferung von Lotterielosen, die über das Internet verkauft wurden.

Die Lotteriegesellschaft erklärte diesen Vertrag nun für hinfällig und deaktivierte die Schnittstelle. Sie berief sich dabei auf die Normen des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV), wonach das Vermitteln von Glücksspielen im Internet seit dem 01.01.2009 verboten sei.

Die Klägerin wollte dies nicht hinnehmen und begehrte im Eilverfahren die Reaktivierung der Schnittstelle.

Zu Unrecht wie die Kieler Richter entschieden.

Die vertragliche Vereinbarung sei wegen des Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot (§ 4 Abs.4 GlüStV) nach § 134 BGB unwirksam. Die glücksspielrechtlichen Regelungen seien auch rechtskonform mit dem EU-Recht und verstießen nicht gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit.

Die gewerblicher Spielvermittlerin könne daher aus diesem Vertrag keine Rechte mehr herleiten.

Das OLG Koblenz (Beschl. v. 20.01.2009 - Az.: 1 W 6/09) ist anderer Ansicht und hat vor kurzem im Falle der Tipp24 AG einen Anspruch auf Reaktivierung der Schnittstelle im Bundesland von Rheinland-Pfalz bejaht.

Rechts-News durch­suchen

01. Mai 2026
Die Verbandsklage gegen X wegen Datenschutz scheitert, da mögliche Schäden nur individuell geprüft werden können.
ganzen Text lesen
30. April 2026
Erneut urteilt das OLG Hamm: Wer ein online gekauftes Auto fast ein Jahr nutzt, kann trotz fehlerhaftem Bestellbutton nicht widerrufen, wenn er die…
ganzen Text lesen
29. April 2026
Die Bezeichnung "Apothea Pure" für Nahrungsergänzungsmittel täuscht wegen Apothekenbezugs und Kreuzsymbol über eine Apothekenherkunft.
ganzen Text lesen
29. April 2026
Ein TV-Sender betrieb verbotene Schleichwerbung für ein Konzern-Album. Dies ist nicht erlaubt, auch wenn gar keine direkte Bezahlung fließt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen