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LG Stuttgart: Erhöhung der urheberrechtlichen Vergütung für Presse-Fotos

Das LG Stuttgart (Urt. v. 28.10.2008 - Az.: 17 O 710/06) hat entschieden, dass ein Presse-Fotograf einen Anspruch auf Anpassung seiner urheberrechtlichen Vergütung hat.

Der Kläger arbeitete über viele Jahre für eine Zeitung als Fotograf. Für die Veröffentlichung erhielt er ca. 40,- EUR pro Foto.

Mit der Klage begehrte er die Vertragsanpassung und Neufestlegung der Bildhonorarsätze und machte geltend, die bisherige Vergütung sei unangemessen niedrig.

Die Stuttgarter Richter gaben dem Kläger Recht. Er habe einen Anspruch auf Anpassung.

Es sei darauf abzustellen, was im Geschäftsverkehr üblicherweise angemessen sei. Dass auch andere Verlage in der Region nur 40,- EUR zahlten, sei nicht maßgeblich. Denn auch eine solche Branchenausübung könne unangemessen sein, so die Juristen.

Vielmehr sei auf Werte zurückzugreifen, die sich in der Nähe der tarifvertraglichen Vergütung bewegen würden. Das Gericht legte somit seiner Entscheidung die Sätze aus dem Tarifvertrag zugrunde. Die MFM-Honorare zog es nicht heran.

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