Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Hannover: Tipp24 darf in Niedersachsen keine Online-Lottospiele vermitteln

Das LG Hannover (Urt. v. 28.01.2009 - Az.: 21 O 105/08) hat entschieden, dass der gewerbliche Spielvermittler Tipp24 AG in Niedersachsen kein Online-Lottospiele vermitteln darf.

Die Landeslotteriegesellschaft von Niedersachsen hatte der Tipp24 AG trotz vertraglicher Vereinbarungen die elektronische Schnittstelle gesperrt, durch die das Unternehmen die über das Internet vermittelten Lotterielose einlieferte. Das Landesunternehmen berief sich dabei auf die Vorschriften
des Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), die ein Vermitteln von Glücksspielen im Internet seit dem 01.01.2009 verbieten.

Tipp24 ließ sich die Sperrung nicht gefallen und begehrte die Reaktivierung der Schnittschnelle.

Zu Unrecht wie das LG Hannover entschied. Der mit der Landeslotteriegesellschaft geschlossene Vertrag verstoße gegen geltendes Recht und sei daher unwirksam. § 4 Abs.4 GlüStV verbiete ausdrücklich das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet.

Daher habe die Schnittstelle auch deaktiviert werden dürfen, so die Juristen. Insbesondere seien die Bestimmungen sowohl mit der nationalen Verfassung als auch dem Europarecht vereinbar.

Das Urteil des LG Hannover liegt auf einer Linie mit den Entscheidungen des LG Kiel (Urt. v. 23.01.2009 - Az.: 14 O 145/08) und LG Stuttgart (Urt. v. 29.01.2009 - Az.: 41 O 2/09), die beide ebenfalls eine Reaktivierung der Schnittstelle ablehnten.

Lediglich das OLG Koblenz (Beschl. v. 20.01.2009 - Az.: 1 W 6/09) erlaubte Tipp24 die Einlieferung im Bundesland Rheinland-Pfalz.

Rechts-News durch­suchen

01. Mai 2026
Die Verbandsklage gegen X wegen Datenschutz scheitert, da mögliche Schäden nur individuell geprüft werden können.
ganzen Text lesen
30. April 2026
Erneut urteilt das OLG Hamm: Wer ein online gekauftes Auto fast ein Jahr nutzt, kann trotz fehlerhaftem Bestellbutton nicht widerrufen, wenn er die…
ganzen Text lesen
29. April 2026
Die Bezeichnung "Apothea Pure" für Nahrungsergänzungsmittel täuscht wegen Apothekenbezugs und Kreuzsymbol über eine Apothekenherkunft.
ganzen Text lesen
29. April 2026
Ein TV-Sender betrieb verbotene Schleichwerbung für ein Konzern-Album. Dies ist nicht erlaubt, auch wenn gar keine direkte Bezahlung fließt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen