Das BPatG hat einem aktuellen Beschluss (Beschl. v. 12.09.2008 - Az.: 25 W (pat) 1/07) entschieden, dass der Begriff "Modern Talking" nicht als Marke für die Bereiche Medien-, Musik- und Verlagswesen eintragungsfähig ist.
Es handle sich um einen Allgemeinbegriff. Die angesprochenen Verkehrskreise würden die Wörter als "modernes Reden" bzw. "moderne Gesprächsführung" verstehen.
Die Markeneintragung scheitere daher an absoluten Schutzhindernissen.