Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

BPatG: Begriff "Boots-Klinik" für Bereich Boottransport nicht als Wortmarke eintragungsfähig

Das BPatG (Beschl. v. 14.01.2009 - Az.: 26 W (pat) 96/08) hat entschieden, dass der Begriff "Boots-Klinik" mangels Unterscheidungskraft als Wortmarke für die Lacke, Farben, Wartungs- und Reparaturdienstleistungen, für das Transportwesen, insbesondere den Bootstransport, nicht eintragungsfähig ist.

Das Wort beschreibe den Umstand, dass Reparaturarbeiten an Booten vorgenommen würden.

Aufgrund des vorangestellten „Boot-“ gehe der Verbraucher davon aus, dass es sich um einen irgendwie gearteten Ort handle, wo Boote wieder instand gesetzt würden. Dieser Eindruck werde durch den Wortbestandteil „Klinik“ verstärkt, womit der Konsument Heilung assoziiere, die im technischen Umfeld mit Reparaturarbeiten gleichzusetzen sei.

Rechts-News durch­suchen

26. August 2024
Die "New York Times" scheiterte mit ihrer Klage auf Unterlassung des Wortes "Wordle" gegen einen deutschen Rätselmacher.
ganzen Text lesen
20. August 2024
Schuldner eines Auskunftsanspruchs müssen die Auskunft in elektronisch verwertbarer Form, wie z.B. Excel, bereitstellen.
ganzen Text lesen
30. Juli 2024
Die Bezeichnung "HAPPY BÄRSDAY" zur Feier von 100 Jahren Haribo Goldbären ist keine markenmäßige Verwendung und verletzt daher keine fremden…
ganzen Text lesen
25. Juni 2024
Der Begriff "COVIDIOT" kann nicht als Marke eingetragen werden, da er gegen die guten Sitten verstößt und keine ausreichende Unterscheidungskraft…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen