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In eigener Sache: Urteils-Anmerkung von RA Kaufmann zum Getty Images-Bilderklau im Web

Es ist und bleibt ein Phänomen im Internet: Die ungefragte Übernahme fremder Bilder. Welche Kosten derartige Handlungen nach sich ziehen, hat jüngst das Landgericht München ganz deutlich gemacht (Urt. v. 18.09.2008 - Az. 7 O 8506/07).

So entschieden die bayerischen Richter unter anderem, dass sich die Höhe des Schadensersatzes nach der Lizenz des Rechteinhabers richtet und es einen Aufschlag von 100 Prozent gibt, wenn der Fotograf nicht genannt wird.

Das in der Fachzeitschrift MultiMedia und Recht (MMR) veröffentlichte Urteil hat Rechtsanwalt Noogie C. Kaufmann, Master of Arts, kommentiert. Den Volltext des Kommentars finden Sie hier.

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