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OLG Hamburg: Neue Nutzungsart bei späterer Online-Veröffentlichung von Zeitschriften-Foto

Das OLG Hamburg (Urt. v. 21.05.2008 - Az.: 5 U 75/07) hat entschieden, dass ein Fotograf einen Vergütungsanspruch hat, wenn seine ursprünglich für den Print-Bereich hergestellten Fotos nun auch für den Online-Bereich genutzt werden.

Für eine Segelzeitschrift fertigte der klägerischer Fotograf weit über 3.000 Fotos im Laufe von fast 40 Jahren an. Die Vereinbarung enthielt keine Regelungen zum Online-Bereich.

Im Jahr 2004 veröffentliche der Verlag eine digitale Fassung der Zeitschrift online. Der Kläger forderte daraufhin auf Basis der Bestimmungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) pro Foto eine Summe von 40,- EUR.

Die Hanseatischen Richter gaben dem Kläger nur teilweise Recht.

Sie hielten einen Betrag von 10,- EUR pro Bild für gerechtfertigt. Den restlichen Teil der Kläger wiesen sie ab.

Unzweifelhaft liege in der Online-Publikation eine Urheberrechtsverletzung, so dass dem Kläger ein Schadensersatzanspruch zustehe. Dabei sei jedoch zu berücksichtigen, dass es sich um keine absolute Neuveröffentlichung handle, sondern lediglich um die Zurverfügungstellung einer bereits existierenden Print-Ausgabe.

Auch müsse bei der Ermittlung der Schadenshöhe der Umstand mit einfließen, dass keine vollkommen unberechtigte Nutzung durch den Verlag vorliege, sondern lediglich eine Übertretung der Grenzen der eingeräumten Nutzungsrechte. Die MFM-Honorare müssten daher entsprechend reduziert werden.

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