Das LG Mönchengladbach (Beschl. v. 07.04.2009 - Az.: 5 T 96/09) hat entschieden, dass der Zusatz "Rheinland" im Namen eines Tierschutzvereins nicht irreführend ist.
Die Klägerin war ein Verein und wollte die Eintragung ins das Vereinsregister mit dem Zusatz "Rheinland". Dies wurde von Behördenseite abgelehnt, da hierdurch der Eindruck entstehen könne, die Organisation nehme in der Region eine hervorgehobene Sonderstellung wahr.
Die Richter folgten dieser Ansicht nicht, sondern erklärten den Zusatz als rechtlich einwandfrei.
Der Begriff vermittle lediglich die Verbundenheit des Vereins mit der Region und stelle heraus, wo der Vereinssitze liege. Nicht mehr.
Der Anschein einer besonders exponierten Stellung lasse sich daraus aber nicht ableiten.