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Bund schließt mit 5 ISP Vertrag über Internet-Sperrung von Kinderpornoseiten

Die Bundesrepublik Deutschland hat mit 5 Internet-Service-Provider einen Vertrag über die Internet-Sperrung von Kinderpornoseiten geschlossen.

Dazu aus der Pressemitteilung des Bundesfamilien-Ministeriums:

"Seiten mit kinderpornografischen Inhalten im Internet sind künftig nicht mehr ohne weiteres von Deutschland aus aufrufbar. Dies bewirkt ein Vertrag, den die fünf größten Internetzugangsanbieter (Provider) Deutschlands heute mit dem Bundeskriminalamt (BKA) geschlossen haben.

Mit der Vertragsunterzeichnung setzen die Bundesregierung und die fünf Unternehmen nach nur drei Monaten eine entsprechende Vereinbarung vom 13. Januar 2009 um. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hatte diesen wichtigen Schritt gemeinsam mit ihren Kabinettskollegen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg angestoßen und intensiv vorbereitet.

Fünf Unternehmen unterzeichneten am 17. April den Vertrag mit dem BKA:

- Deutsche Telekom AG,
- Vodafone Deutschland und Arcor AG,
- Alice/HanseNet Telekommunikation GmbH,
- Kabel Deutschland GmbH und
- Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG.

Diese fünf Unternehmen decken rund 75 Prozent des deutschen Anbietermarktes ab.

Mit dem Vertrag verpflichten sich die unterzeichnenden Internetanbieter, zeitnah Seiten mit kinderpornografischem Inhalt zu sperren. Spätestens in sechs Monaten muss die Technik funktionsfähig in Gang gesetzt sein. Die Sperren auf Domain Name System (DNS)-Basis verhindern, dass die illegalen Seiten mit kinderpornografischem Inhalt durch Eingabe des Namens aufgerufen werden können. In der Regel erscheint dann eine erläuternde STOPP-Seite. In den Verträgen sind die Aufgaben klar verteilt: Die Liste der zu sperrenden Adressen ermittelt, liefert und verantwortet das BKA. Die eventuelle Haftung für die danach einzuleitende Sperrung liegt daher auch allein beim BKA. Die Zugangsanbieter sind ausschließlich für die technischen Sperrmaßnahmen zuständig, nicht für die Inhalte."


Unter http://www.zensurprovider.de/liste.php steht eine Übersicht zum Abruf bereit, die zeigt welche ISP sperren und welche nicht.

Bereits in der Vergangenheit hatte der Chaos Computer Club (CCC) hat ein entsprechendes Vertragsmuster veröffentlicht.

Der geschlossene öffentlich-rechtliche Vertrag ist juristisch außerordentlich umstritten und wird wegen einer Vielzahl von Punkten heftigst kritisiert. Dabei werden praktisch alle rechtlichen Standpunkte vertreten: Von totaler Unwirksamkeit bis hin zu umfassender Rechtmäßigkeit.

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