Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Köln: Gerichtsgebühren für die Internet-Auskunftsanspruch fallen nur einmal an

Das Chaos um den Internet-Auskunftsanspruch geht lustig und bunt weiter. In einem aktuellen Beschluss hat nun das OLG Köln (Beschl. v. 01.03.2009 - Az.: 2 Wx 14/09) entschieden, dass nur für das eigentlich Internet-Auskunftsverfahren nach § 101 UrhG Gerichtsgebühren anfallen.

Für das vorherige Sicherungsverfahren im Wege der einstweiligen Anordnung sei dagegen keine solche Gebühr zu erheben, so die Kölner Richter, sondern nur für die abschließende Entscheidung.

Nach Ansicht des OLG knüpfe der Gebührentatbestand allein an die in der jeweiligen Instanz abschließende Entscheidung an. Somit könnten die Gebühren auch nur für diese abschließende Entscheidung erhoben werden. Es sei nicht zulässig, im Rahmen des Internet-Auskunftsanspruchs auch für die vorläufige einstweilige Anordnung Gebühren zu erheben.

Siehe zum Durcheinander beim Internet-Auskunftsanspruch unseren jüngsten Podcast "Chaos beim Internet-Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG".

Zudem finden Sie hier - soweit ersichtlich - eine Auflistung aller bislang erfolgten Entscheidungen zum Internet-Auskunftsanspruch.

Rechts-News durch­suchen

23. Oktober 2026
Wer seinen Liedtext als eigenkreative Rohversion nachweist, behält das Urheberrecht, auch wenn später KI bei der Bearbeitung eingesetzt wurde.
ganzen Text lesen
23. Oktober 2026
Wer als Plattformbetreiber die Nutzerzahlen durch pauschale Abzüge kleinrechnet, muss damit rechnen, dass die Europäische Kommission eine davon…
ganzen Text lesen
21. Oktober 2026
Betreiber von Bewertungsportalen dürfen transparent auf entfernte Einträge hinweisen, ohne dass Profilinhaber dagegen vorgehen können.
ganzen Text lesen
20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen