Das AG Karlsruhe (Urt. v. 21.11.2008 - Az.: 2 C 230/08) hat entschieden, dass eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Online-Anzeigenportals, die eine automatische Verlängerung des Anzeigenvertrages vornimmt, rechtmäßig ist.
Ein Online-Anzeigenportal bot seine Dienstleistungen an Privatpersonen an. Bei Absendung des Anzeigen-Auftrags musste eine Checkbox aktiviert werden, durch die der Besteller die Möglichkeit der Kenntnisnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigte. Die AGB enthielten eine Klausel, nach der sich der zunächst auf ein Jahr geschlossene Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängerte.
Das Gericht hielt die Klausel für rechtmäßig. Der Verbraucher sei an derartige Verlängerungsklauseln gewohnt, z.B. bei Handy- oder Fitness-Studio-Verträgen. Es handle sich daher um keine überraschende Klausel.