Mit dem soeben verkündeten Urteil hat die 26. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf der auf Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes und des Informationsfreiheitsgesetzes gestützten Klage gegen den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen stattgegeben, Auskunft darüber zu erteilen, welchen Modelltyp, welche Höchstgeschwindigkeit und welche CO²-Emissionswerte der emissionsträchtigste Dienstwagen seiner Dienstfahrzeuge hat, und zwar beschränkt auf die Daten des betreffenden Serienfahrzeuges ohne Berücksichtigung seiner etwaigen Spezialausführung.
Nach Auffassung der Kammer sind diese Daten so allgemein, dass sie eine wie auch immer geartete Gefährdung des Ministerpräsidenten ausschließen und als Daten eines Serienfahrzeuges auch bei Herstellern und Händlern abfragbare Mindestwerte darstellen, die keinen Rückschluss auf eine bestimmte Sicherheitsausrüstung des konkreten Fahrzeuges zulassen. Die ursprünglich erhobene weitergehende Auskunftsklage hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. auf Anregung des Gerichts zurückgenommen.
Gegen das Urteil ist Antrag auf Zulassung der Berufung möglich.
Urteil vom 09.10.2009, Az.: 26 K 5707/08
Quelle: Pressemitteilung des VG Düsseldorf v. 09.10.2009