Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

VG Köln: Oberbürgermeister von Bonn darf sich zu Bürgerentscheid äußern

Mit Beschluss vom 18. April 2017, der den Beteiligten heute bekanntgegeben worden ist, hat das Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag des Bürgerbegehrens „Kurfürstenbad bleibt!“ (Antragsteller) gegen die Bundesstadt Bonn (Antragsgegnerin) abgelehnt.

In der Bundesstadt Bonn besteht bis Freitag, 21. April 2017, 24.00 Uhr, die Möglichkeit, im Rahmen eines Bürgerentscheids über die Frage „Soll das Kurfürstenbad erhalten, wieder nutzbar gemacht und saniert werden?“ mit Ja oder Nein abzustimmen.

Die Antragsteller sind die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens, das den Bürgerentscheid initiiert hat. Mit ihrem Eilantrag an das Verwaltungsgericht wenden sie sich gegen Äußerungen des Oberbürgermeisters auf der Internetseite der Antragsgegnerin und auf einer Internetseite sowie in einer Broschüre der Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH im Kontext der OB-Empfehlung, mit Nein zu stimmen.

Diesen Antrag hat das Verwaltungsgericht abgelehnt und in den Gründen seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: Der Oberbürgermeister der Antragsgegnerin unterliege im Zusammenhang mit der Durchführung eines Bürgerentscheids keinem Neutralitätsgebot wie bei Wahlen. Im Gegenteil könne er sogar gehalten sein, wertend Stellung zu nehmen.

Diese Befugnis habe er nicht überschritten. Insbesondere seien seine Äußerungen entgegen der Auffassung der Antragsteller weder unsachlich noch irreführend. Die Antragsgegnerin sei auch nicht gehalten, auf die Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH in der Weise einzuwirken, von der Widergabe der Äußerungen abzusehen. Es fehle an einem dahingehenden unmittelbaren Aufsichtsrecht der Antragsgegnerin. Einwirkungsmöglichkeiten stünden nach der Gemeindeordnung vielmehr dem Rat der Antragsgegnerin zu. Dieser habe sich allerdings schon mehrheitlich gegen das Ziel des Bürgerentscheids ausgesprochen.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.

Az. 4 L 1613/17

Quelle: Pressemitteilung des VG Köln v. 19.04.2017

Rechts-News durch­suchen

04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen
02. September 2026
Wenn mit nachhaltigem Flugkraftstoff geworben wird, der Einsatzzeitpunkt aber erst in den FAQs genannt wird, werden Kunden in die Irre geführt.
ganzen Text lesen
28. August 2026
Wenn ein Online-Shop ein Kundenkonto nur bei zwingender Einwilligung zum Newsletter anbietet, verstößt er gegen das datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen